10. Abbiegen, Blinker ausschalten
9. Schulterblick
8. Schalten
7. Verlangsamen
6. Einspuren
5. Blinken
4. Schulterblick
3. Rechter Spiegel
2. Blick nach vorne
1. Linker Spiegel
Einbahnstrassen sind der rechten Hälfte einer für den Verkehr in beiden Richtungen offenen Strasse gleichgestellt.
Beim Linksabbiegen in einer Einbahnstrasse ist ganz links einzuspuren. In Einbahnstrassen mit beschränktem Gegenverkehr (z.B. Radfahrer, usw.) ist beim Fahren und Linksabbiegen der nötige Raum frei zu lassen.
Fahren innerhalb der Fahrstreifen mit Fahrradverkehr: Links innerhalb des Fahrstreifens, in der Regel links der Richtungspfeile.
Fahren innerhalb der Fahrstreifen ohne Fahrradverkehr (z.B. wenn Radwege oder Radstreifen vorhanden sind): In der Mitte des Fahrstreifens, jedoch unter Vermeidung des Überfahrens von Richtungspfeilen.
Beim Abbiegen nach rechts auf einem Fahrstreifen, der auch für geradeausfahrende Fahrzeuge bestimmt ist, sollen rechtsabbiegende Motorradfahrzeuge frühzeitig, jedoch spätestens 15 Meter vor der Verzweigung ganz rechts fahren.
Ein Wechsel des Fahrstreifens ist nur gestattet, wenn keine ununterbrochenen Linien überfahren werden und der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Auf Rechtsabbiegestreifen, auf denen die Fahrräder gemäss der Markierung entgegen dem allgemeinen Verkehr geradeaus fahren dürfen, dürfen diese vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.
Bei „Flächengrün“ (ohne Richtungspfeile) muss dem Gegenverkehr und den Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse den Vortritt gelassen werden. Der Fahrzeugverkehr und die Fussgänger auf der Querstrasse haben Rot.
Grüne Pfeile gestatten, in die angezeigte Richtung zu fahren. Schwarze Pfeile auf weisser Zusatztafel unter Lichtsignalen zeigen an, dass nur in die angezeigte Richtung gefahren werden darf.
Blinkt neben einem Lichtsignal mit angezeigter Richtung gleichzeitig ein gelbes Licht, ist dem Gegenverkehr und den Fussgängern sowie Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse der Vortritt zu lassen.
Blinkt neben einem Lichtsignal gleichzeitig ein gelbes Licht mit dem Fussgängersymbol, ist den Fussgängern und den Benützern fahrzeugähnlicher Geräte auf der Querstrasse der Vortritt zu lassen.
Einfahrt:
Kreisverkehrsplätze mit mehreren Fahrstreifen:
Die richtige Blickführung in Kurven beansprucht nur die eigene Fahrbahnhälfte, es ist dorthin zu schauen, wohin die sichere Fahrt gehen soll:
Wohin man schaut, dahin fährt man!
Der stark verbreitete Fehler, in einer Linkskurve mit den Rädern entlang der Leitlinie zu fahren, ist auf eine falsche Blicktechnik zurückzuführen. Dadurch gerät der Körperoberteil und der Kopf auf die Gegenverkehrsseite und gefährdet in dieser Position das eigene Leben.
Bei der Spurwahl auf verschiedenen Strassenbreiten können sich Motorradfahrer an der Grundlinie orientieren. Die Grundlinie ist in der Mitte der eigenen Fahrbahnhälfte gut sichtbar. Gegen die Sonne erscheint sie dunkel und hebt sich von den hellen Radspuren der Motorwagen ab. Mit der Sonne im Rücken ist es umgekehrt, die Grundlinie erscheint heller als die Radspuren der Motorwagen.
Auf breiten Strassen (mit vier Radspuren), auf welchen zwei Autos normal kreuzen können und beiden auf der eigenen Fahrbahnhälfte genügend Platz zur Verfügung steht, fahren Motorräder in der Mitte der Fahrbahnhälfte, also auf der Grundlinie. Ist die Strasse schmutzig, wird in der Regel beim Geradeausfahren die Fahrspur etwas mehr links von der Grundlinie gewählt.
Auf schmalen Strassen (mit drei Radspuren), auf welchen Autos aus beiden Richtungen mit den Rädern in der Strassenmitte denselben Bereich benützen und daher beim Kreuzen nach rechts ausweichen müssen, fahren Motorräder etwas mehr rechts, für sie sollte das Kreuzen kein Problem darstellen.
Auf sehr schmalen Strassen (mit zwei Radspuren), wo das Kreuzen zweier Autos nicht möglich ist und mit einem Motorrad nur knapp, fahren Motorräder ganz rechts. Im Zweifelsfalle lohnt es sich anzuhalten. Ein Motorradfahrer verlässt die befestigte Fahrbahn nicht.